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Gutachten im Auftrag des Amtsgerichtes Leipzig kommt zum Ergebnis, dass Fraunhofer-Werte nicht stimmen

Das Amtsgericht Leipzig hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 105 C 1195/09 einen Sachverständigen beauftragt, die Behaptung der beklagten Versicherung zu ...

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R+V beklagt hohen Regulierungsaufwand und brüskiert mit „Vorschlag“

Mit einem Schreiben an mittelständische Autovermieter hat die R+V die Branche erneut gegen sich aufgebracht. Positiv ist zunächst die offene Informationspolitik der R + V festzuhalten. Jedoch fällt neben dem HDI und der HUK vor allem die R+V-Versicherung aus Wiesbaden durch eine rigorose und überzogene Politik des Zusammenstreichens von Schadenabrechnungen auf. Dabei verkennt die R + V die überwiegende aktuelle Rechtsprechung, obwohl einer der Unterzeichner des Schreibens mit regelmäßigen und strategischen Veröffentlichung von einschlägigen Aufsätzen und ins Bild passenden Gerichtsurteilen auffällt.

In der Rechtsprechung wird nicht nur die SchwackeListe nach wie vor überwiegend als geeignete Schätzgrundlage angesehen, sondern über die Grundpreise der Normaltarife hinaus, - sofern angefallen - ebenso die im Normaltarif üblichen „Nebenkosten“  als Schadenersatz zugesprochen. Diese Nebenkosten machen zumeist ca. 30 Prozent des Gesamtpreises aus und können auch noch erheblich darüber liegen.

Der Satz "Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen ...

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Weitere Entscheidungen von Landgerichten, in denen Schwacke als Schätzgrundlage bestätigt wird

Aktualisierung vom 01.09.2010(nun nach Aktualität absteigend sortiert)

 

Mit den aktuellen Urteilen der folgenden Gerichte bestätigt sich die Verwendbarkeit der Schwackeliste Automietpreisspiegel als Schätzgrundlage von Mietwagenkosten weiter:

 

Landgericht Landau/Pfalz 1 S 182/09 vom 24.08.2010

Landgericht Bonn 8 S 171/10 vom 25.08.2010 (Beschluss)

Landgericht Bonn 5 S 191/10 vom 20.08.2010 (Hinweisbeschluss)

Landgericht Bonn 5 S 96/10 vom 19.07.2010

Landgericht Dresden 4 S 77/10 vom 11.08.2010

Landgericht Koblenz  5 O 327/09 vom 09.08.2010

Landgericht M’gladbach 5 S 18/10 vom 06.08.2010 (siehe auch separater Beitrag)

Landgericht M’gladbach 5 S 16/10 vom 06.08.2010  (siehe auch separater Beitrag)

Landgericht M’gladbach 5 S 14/10 vom 06.08.2010  (siehe auch separater Beitrag)

Landgericht M’gladbach 5 S 111/09 vom 06.08.2010 (siehe auch separater Beitrag)...

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Mietwagenrecht§wi§§en Ausgabe 3-2010, Inhaltsangaben

Die dritte Ausgabe der MRW des Jahres 2010 ist erschienen. Die Abonenten erhalten...

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Bei genauem Hinsehen viel Lärm um nichts: Entscheidung des BGH VI ZR 293/08 vom 18.05.10 häufig missgedeutet

Der BAV stellt seinen Mitgliedern im internen Bereich heute einen weiteren Hinweis zur Prozessführung bereit. In Bezug auf das BGH-Urteil vom 18.05.2010 mit dem Aktenzeichen VI ZR 293/08 ist von Seiten...

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Aufsätze in MRW 2-2010: RDG - Bestandsaufnahme, Ablehnung Mittelwert, weitere BGH-Urteile zu Beweislast und Internet als Sondermarkt

Inhaltsübersicht und Download:

Des Rechtsdienstleistungsgesetz und der Autovermieter: Eine Bestandaufnahme
Rechtsanwalt Joachim Otting

Der Mittelwert zwischen Schwacke und Fraunhofer ist abzulehnen
Diplom-Kaufmann Michael Brabec

Zwei neue BGH - Urteile bringen ...

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AG Zwickau mit Zeugenvernahme wegen Preisnennung

Das AG Zwickau hat einen Zeugen zur Frage vernommen, ob von Versicherungen genannte Preise ...

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Landgericht Mönchengladbach mit einer Serie von Entscheidungen gegen Mittelwertbildung und pro Schwacke

Das LG Mönchengladbach hat in mehreren Mietwagenentscheidungen den Mietwagen-Normaltarif mit Schwacke geschätzt und sowohl der Schätzung mit Fraunhofer, als auch der Mittelwertbildung zwischen beiden Listen eine klare Absage erteilt. Im Gegensatz zum Prozessverlauf in anderen Verfahren ...

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LG Bamberg ausführlich zu Mietwagenkosten

Das Landgericht Bamberg hat sich mit den Fragen Schwacke, Fraunhofer, Mittelwert usw. ausführlich auseinandergesetzt und die Mietwagenkosten auf Basis Schwacke geschätzt.

Aus dem Urteil:

Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit (Erforderlichkeit) von Mietwagenkosten ist grundsätzlich das Preisniveau an dem Ort maßgebend, an dem das Fahrzeug angemietet und übernommen wird...

Es muss mit Tatsachen vorgetragen werden, dass und inwieweit der nach der jeweiligen Schätzgrundlage ermittelte "Normaltarif" für die vorzunehmende Schätzung im konkreten Fall nicht zutrifft.

Eine Erkundigungspflicht ergibt sich bei auffällig hohen Tarifen auch dann, wenn der Geschädigte unerfahren ist.

Unter Heranziehung dieser Grundsätze - denen die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt - kann die Klägerin von den Beklagten hier den auf Grundlage des gewichteten Mittels ( = "Modus") des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Mietwagenanbieters (...) üblichen "Normaltarif" verlangen.

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Wieder OLG pro Schwacke und mit Aufschlag

Das OLG Köln hat in einem weiteren Verfahren die Berufung der Beklagten gegen eine "Anti-Fraunhofer-Entscheidung" zurückgewiesen. Unter dem Aktenzeichen 25 U 11/10 hat das Gericht die Schätzung des Normaltarifes mittels Schwacke bestätigt, eine Schätzug mittels Fraunhofer aus verschienenen Gründen abgelehnt und einen pauschalen Aufschlag wegen unfallbedingter Mehrleistungen zuerkannt.

Urteil ansehen

 

Kritik an Eckpunkten zur künftigen Rundfunkgebührenfinanzierung

Presseinformation:

http://bav.de/presse/pressemeldungen/788-bav-kritisiert-eckpunkte-der-rundfunkgebuehrenfinanzierung.html

 

Preisnachlass für Mitglieder: Fehlbetankungsschutz bei AdBlue-Nutzfahrzeugen

Zum Schutz vor Fehlbetankungen des AdBlue-Tanks mit Dieselkraftstoff hat sich ein Adapter-System bewährt. Insbesondere die ...

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Gesetzentwurf: Anhebung der Berufungssumme

Gesetzesentwurf: Anhebung der Berufungssumme in arbeitsgerichtlichen und zivilprozessualen Verfahren

Der Bundesrat hat in seiner 869. Sitzung am 7. Mai 2010 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Anderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen (BR-Drs. 261/10 (B)). Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 21. September 2007 (BR-Drs. 439/07 (B)) beschlossenen Fassung zum Inhalt. Regelungsgehalt des Gesetzesentwurfes ist es, den Mindeststreitwert für eine zulässige Berufung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit (Berufungssumme) von 600 auf 1000 Euro zu erhöhen. Hierdurch soll eine Entlastung der Justiz erreicht werden. (tb)

 

OLG Köln 15 U 187/09 gegen Fraunhofer

Wie kürzlich der 25. Zivilsenat hat nun auch der 15. Zivilsenat nochmals ...

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OLG Köln I-25 U 2/10 gegen Fraunhofer

...weist Nachteile auf, die in ihrer Gesamtheit dazu führen, ...

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Die dritte Ausgabe der MRW (2-2010) ist erschienen, u.a. zum Mittelwert Schwacke/Fraunhofer

...und geht allen Abonnenten und Mitgliedern in den nächsten Tagen zu.

Titelblatt ansehen

 Bei Interesse kann die Zeitschrift für 30 Euro netto pro Jahr abonniert werden (inkl. kostenlosem Versand der drei bisherigen Ausgaben, solange der Vorraut reicht).

 

Download: Aufsätze in MRW (1-2010): Fraunhofer, BGH VI ZR 7/09, VI ZR 139/08, Ersatzangebote der Versicherer und mehr

Siehe in Aktuelles/Rechtszeitschrift MRW, folgen Sie dem Link zur kompletten Ausgabe als Download:

http://www.bav.de/aktuelles/mrw/716-aufsaetze-in-mrw-1-2010.html 

 

BGH VI ZR 293/08: Unter Umständen auch Fraunhofer oder Mittelwert

Der BGH hat mit Urteil VI ZR 293/08 angemerkt, dass die Schätzung des Normaltarifes von Mietwagenkosten unter Umständen ...

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LG Mönchengladbach sieht von der Mittelwertbildung zwischen Schwacke und Fraunhofer ab und verwendet Schwacke

Das Landgericht gab zum Verfahren 5 S 18/10 den Hinweis, dass es trotz seiner anfänglichen Auffassung, den Mittelwert bilden zu wollen, es aufgrund der mündlichen Verhandlung zu der Überzeugung gelangt sei, Schwacke 2007 sei für den Fall die geeignete Schätzgrundlage und nicht Fraunhofer und nicht der Mittelwert zwischen den beiden Listen.

Der Hinweisbeschluss ist im internen Bereich für Mitglieder abrufbar.

Argumente:

  • Keine Anzeichen für unangemessene Preissteigerungen bei Schwacke.

 

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OLG Karlsruhe: Die Beklagte bestätigt selbst Schwacke

Im Verfahren zum Aktenzeichen 1 U 165/09 Urteil ansehen hat der Vortrag der Beklagten dazu gefuehrt, dass die Richtigkeit der Schwacke-Liste bestätigt wurde und sich die Argumentation der Beklagten ad absurdum führte.

Der Kläger machte den örtlichen Normaltarif nach Schwacke zuzüglich 20 Prozent Pauschalaufschlag wegen unfallbedingter Mehrleistungen geltend. Die Beklagte verwies auf die Normalpreisliste des vermietenden Autohauses und den dortigen Grundpreis von 87 Euro pro Tag. Das Gericht sprach den Schwacke-Normaltarif zu.

Ergebnis:

1. Auf Seite 250 des Schwacke-AMP 2009 ist der Tarif des Autohauses von 87 Euro pro Tag als Minimal-Nennung ausgewiesen.

2. Der Modus als häufigster Wert liegt mit 90 Euro sehr nahe dran.

3. Schwacke basiert auf der korrekten Erfassung, denn dieser Minimal-Wert ist vorhanden. Unfallersatztarife sind in Schwacke nicht erkennbar.

4. Der ursprüngliche Unfallersatztarif des Autohauses (22% über dem Maximum aus Schwacke) ist in Schwacke nicht enthalten. Es sind also keine Falschangaben in Schwacke eingeflossen, Schwacke ist keine Wunschpreisliste der Vermieter.

 

OLG Karlsruhe gegen Fraunhofer; Internet ist Sondermarkt (Verweis auf BGH VI ZR 7/09)

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer aktuellen Entscheidung vom 30.04.2010 mit dem Aktenzeichen 4 U 131/09 entschieden, dass...

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Untersuchung Schwacke / Fraunhofer

Untersuchung Schwacke / FraunhoferProf. Dr. Neidhardt/Prof. Dr. Kremer: Schätzgrundlagen des Mietwagen-Normaltarifs; eine Untersuchung aus mathematisch-statistischer Sicht zu der Frage, ob der Schwacke-Automietpreisspiegel als Schätzgrundlage bei Mietwagenkosten für die Gerichte verwendbar ist, ergänzt um eine Einschätzung zur Fraunhofer-Liste. Schadenpraxis 12-2008, s. 437 ff...

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Mittelwert: "Bielefelder Modell" ist falsch und unangemessen

LG Bielefeld 21 S 27/09 vom 13.05.2009

Die Bildung des Mittelwertes zwischen Schwacke und Fraunhofer wird inzwischen als "Bielefelder Modell" bezeichnet. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen gangbaren Weg für die Klärung der richtigen Schätzgrundlage von Mietwagenkosten. Es findet trotzdem bei einigen Gerichten Anwendung, denen an Vereinfachung und Arbeitserleichterung gelegen ist und die sich aus unterschiedlichen, teilweise nachvollziehbaren Gründen, mit den Methodiken und Inhalten der Schätzgrundlagen nicht tiefgehend genug befassen.

Wie ist das Urteil zu bewerten und was taugt demzufolge das Bielefelder Modell? ...

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Kein Mittel zwischen Fraunhofer und Schwacke

(aktualisiert am 28.04.2010)


 Einige wenige Gerichte wissen sich nicht anders zu helfen, als den Mittelwert zwischen den bei Fraunhofer und Schwacke ausgewiesenen Beträgen als Maß zu nehmen. Das kann nicht richtig sein. Begründungen:

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Untersuchung der Preisentwicklung gemäß Schwacke-Mietpreisspiegel 2000 bis 2006 vom 11.06.2007

In der juristischen Auseinandersetzung über Mietwagenkosten ist der Angriff der Versicherungen auf den Automietpreisspiegel 2006 derzeit ein zentrales Problem
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OLG Hamm hebt Fraunhofer-Urteil des LG Bielefeld auf

Siehe unter Fraunhofer-Urteile

http://www.bav.de/service/fraunhofer-urteile/745-olg-hamm-hebt-fraunhofer-urteil-des-lg-bielefeld-auf.html

 

Positive Erfahrungen aus Kooperation Autohaus / Anwalt / Gutachter

"Wir haben meist viel zu schnell um Hörer gegriffen und uns im guten Glauben ...

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Das Leid der vom Schadenmanagement Betroffenen

Das System der Innovation Group (IG) soll wie folgt funktionieren:

Die IG unterhält ein Werkstattnetz von Betrieben, die bereit sind, sich auf Minimalkonditionen z.B. bei Stundenverrechnungssätzen für Reparaturarbeiten (Lohn) oder den Verzicht des Einbaus selbst bezogener Ersatzteile (statt dessen Lieferung durch das System) einzulassen. Die Kultur kann auf der einen Seite durch Beugen und Hoffen und auf der anderen Seite Druck und Macht über Auftrag oder Auftragsentzug beschrieben werden. Wer sich nicht unterwirft, einseitige Vertragkündigungen nicht akzeptiert usw., der ist draußen. Ziel ist die kostenminimale Reparatur für den Versicherer nach Haftpflichtschäden, das in den Fällen, in denen Unfallgeschädigte es mit sich machen lassen.

Für den Fall der Notwendigkeit eines Mietwagens aus den Vertragsunterlagen der IG mit Reparaturbetrieben:

"...Benötigt der Kunde im KH Fall einen Ersatzwagen? Wenn ja erfolgt die Vermittlung über den Innovation Group Mietwagenservice."

Das bedeutet:...

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BGH VI ZR 6/09

Der BGH hat neuerlich zu Mietwagenkosten entschieden: VI ZR 6/09 vom 09. März 2010.

Urteil ansehen

 

Für Mitglieder des BAV ist die Entscheidung im internen Bereich eingestellt und kommentiert.

 http://www.bav.de/aktuelles/intern/739-bgh-vi-zr-609-zum-ueberhoehten-unfallersatztarif-schwacke-und-aufschlag.htm

 

Internet-Anmietbedingungen und Internet-Nebenkosten 2009; wichtig zum Nachweis, dass Fraunhofer nur Rumpfpreise enthält

Wie die Fraunhofer-Mietpreisliste 2008 bezieht sich auch die Fraunhofer-Mietpreisliste 2009 nur auf Rumpfpreise, die im Internet oder über nicht weiter erklärte Telefonate ermittelt wurden. Ein entscheidendes Manko dabei ist, dass diese Beträge ohne die einschränkenden Anmietbedingungen und die Abfrage aller üblichen Preisbestandteile zusammen gestellt wurden.

Die hier abrufbare Übersicht listet alle wichtigen Anmietbedingungen auf und macht damit deutlich, welche Einschränkungen die Internet-Anbieter z.B. in Bezug auf Alter oder Führerscheinbesitz im Internet vorsehen. In der Übersicht sind auch sämtliche Zusatzkosten für Nebenleistungen aufgelistet, mit denen die Anbieter die übliche Gesamtleistung ergänzen.

Die tabellarische Darstellung ist geeignet, die Vergleichsrechnungen der Schwacke- und Fraunhofer-Werte in Mietwagenprozessen zu belegen. In einigen nicht unwichtigen Gerichtsverfahren wurde bereits mit solchen Informationen weitreichend zu Fraunhofer aufgeklärt.

Tabelle ansehen

Beispiel zur Erläuterung der Argumentation:

1. Zahlung Versicherung mit Hinweis auf Fraunhofer:
   156,50 Euro
3 Tage, Gruppe 2 in PLZ 75 (Fraunhofer 2009 Seite 52)

2. Rechnung der Autovermietung /Schadenersatzforderung
   400 Euro

3. Vergleichsrechnung Schwacke 2009 (Seite 250 für PLZ 751 sowie Nebenkosten ab Seite 342):
   Normaltarif 225 Euro
   + Haftungsreduzierung auf niedrigere Selbstbeteiligung 60 Euro
   + Zustellen 25 Euro
   + 2. Fahrer 36 Euro
   + Winterreifen 30 Euro
   + "Pauschalaufschlag 20" 45 Euro
  = 421 Euro

3. Erweiterung des Fraunhofer-Rumpfpreises mit den tatsächlichen Nebenkosten

   156,50 Euro (unter den falschen Bedingungen der Internetbuchung, der Vorbuchungsfrist, des Ausschlusses von mindestens 5.000 Unternehmen,...)
   + Sixt-Haftungsreduzierung 750 6-11 % = 15 Euro pro Tag = 45 Euro ...

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Versicherer verhindern höchstrichterliche Mietwagen-Rechtsprechung

Weil die Versicherer in vielen Fällen für sie negative Grundsatzurteile vermeiden wollen, werden sehr häufig BGH-Verfahren kurz vor Beendigung durch die Beklagte erledigt. So werden auch im Bereich der Schadenersatzrechtsprechung Urteile verhindert, welche der Versicherungswirtschaft strategisch schaden könnten. Genau diese Urteile wären aber wichtig für die Instanzrechtsprechung, für klagende mittelständische Unternehmen und für Geschädigte, um Rechtssicherheit zu erhalten.

Darüber berichtet ein plusminus-Beitrag vom 04.05.2010, dessen Inhalt hier abgerufen werden kann.

Datei ansehen

Uns sind einige Verfahren bekannt, in denen BGH-Verfahren angestrengt wurden und die Beklagte durch Zahlung von Forderungen und REchtskosten das Verfahren zu erledigen sucht.

Fünf Fälle: 

1.    VI ZR 233/09 gegen DEVK Versicherung
2.    VI ZR 256/09 gegen R+V Versicherung
3.    VI ZR 229/08 gegen HDI Versicherung
4.    VI ZR 154/08 gegen HDI Versicherung
5.    VI ZR 333/09 gegen R+V Versicherung

 

Internet-Nebenkosten und Anmietbedingungen 2008

Welche konkreten Einschränkungen den Internetbuchungen zugrunde liegen und welche Nebenkosten auch bei Internetbuchungen entstehen, hat Fraunhofer IAO in seiner Erhebungsmethode völlig ausgeblendet. Aufgrund der nicht überall verbreiteten Kreditkarte und der Situation nach einem Unfall passen die von Fraunhofer erhobenen Werte in ca. 2 von 3 Fällen sowie schon nicht.

Aber von den Mietern, die:...

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AG Hannover entgegen BGH-Urteil VI ZR 139/08 vom 02.02.2010

Der BGH hatte inzwischen mehrfach und zuletzt am 02.02.2010 entschieden, dass der Versicherer/Schädiger beweisen müsse, dass - von ihm behauptete - niedrigere Angebote für den Geschädigten zugänglich gewesen seien.

Das AG Hannover hat dem entgegen stehend ...

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AG Erfurt greift BGH-Linie wegen Sondermarkt Internet auf

Das Amtsgericht Erfurt hat die Argumentation der beklagten Versicherung mittels Internetausdrucken zurückgewiesen. Mit diesen Ausdrucken sollte die Abrechnung der Klägerseite erschüttert werden. Das Gericht indessen verwies auf den BGH (Az. VI ZR 7/09): Internet ist Sondermarkt und insofern für den Geschädigten nicht ohne weiteres mit dem allgemein regionalen Markt vergleichbar.

Darüber hinaus müsse der Schädiger/die Beklagte beweisen, dass es ein niedrigeres und annahmefähiges Mietwagenangebot für den Geschädigten gegeben habe. Das habe die Versicherung nicht getan, weshalb die Klage berechtigt ist.

AG Erfurt 11 C 2869/09

 

Überzogene Forderungen überdenken

Positionsbestimmung des Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.:

Hier veröffentlichen wir ein unrühmliches Beispiel eines Vermieters

... denn noch immer erreichen uns ab und an Informationen aus Rechtsstreitigkeiten, mit denen überzogene Forderungen durchgesetzt werden sollten. In Berlin ging ein Geschädigter mit einer solchen erheblich überzogenen Mietwagenabrechnung vor Gericht:

Abrechnung des Vermieters zur Fahrzeuggruppe 6, Anmietung (wegen Rep.-Verlängerung) für 29 Tage, Rechnungsbetrag 6.641,- Euro (inkl. 30% Pauschalaufschlag und Nebenkosten).

Der Klägervertreter pochte auf Schwacke 2006, Aufschlag und Nebenkosten und versuchte damit diesen Betrag zu rechtfertigen. Allein für das mitvermietete Navigationsgerät, das der Geschädigte im Übrigen aus Sicht des Schadenersatzrechts in dem Fall gar nicht beanspruchen durfte, wurden 725,- Euro abgerechnet. Unsere Vergleichsrechnung mittels Schwacke 2006 kommt nur auf insgesamt ca. 3.800 Euro!

Die Gerichte sprachen dann nach einem Streit über zwei Instanzen insgesamt "nur" eine Forderung von 4137,- Euro zu. Glücklicherweise wurde auch der Vortrag der Versicherung, dass eine Abrechnung nach Fraunhofer vorzunehmen sei, abgewiesen und mit den Werten der Schwacke-Liste 2006 geschätzt.

Solange es "Schwarze Schafe" unter den Vermietern und Reparaturbetrieben gibt, die Mietwagenkosten nahezu im Bereich des Doppelten der Schwacke-Liste abrechnen, ist Versicherern dann auch Recht darin zu geben, wenn sie sich gegen solche Abrechnungen zur Wehr setzen. Dass Fraunhofer ebenso falsch in die andere Richtung zeigt, ist dabei völlig klar. Es sind aber solche Fälle und die wenigen dahinter stehenden Vermieter, die der Branche schaden und die es in den Griff zu bekommen gilt.

Urteil des AG Berlin-Mitte ansehen

Berufungsurteil des Landgericht Berlin ansehen

 

 

Aufsatz: Anspruch auf angemessene Schadenregulierung

Der Berliner Professor Schwintowski, Inhaber eines Lehrstuhls für Rechtswissenschaften der Humboldt-Universität, hat anlässlich einer Tagung des Bundes der Versicherten ...

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Was kostet meine Kfz-Versicherung künftig?

Von Preissteigerungen bis zur Verdopplung von Prämien spricht aktuell "Auto Reporten Net" mit Bezug auf tatsächliche Abfragen von check24, siehe:

http://www.auto-reporter.net/1329/2_1329_104_37820_1.php

 

Spezieller Service unter www.bav.de : Schriftsatzmodule für den Anwalt

Die Kategorie Service enthält nun einen neuen Bereich "Schriftsatz Bausteine Mietwagen" mit Modulen für den Anwalt des Geschädigten.

Siehe:
http://www.bav.de/service/schriftsatz-bausteine-mietwagen.html 

Die Anwälte sind eingeladen, sich der dort enthaltenen Argumente zu bedienen.

 

Versicherung kürzt mit Hinweis auf Mietwagentausch

Die Begründungen zur Kürzung von Schadenersatzansprüchen gehen den Haftpflichtversicherern nicht aus. Hier sehen Sie ein aktuelles und abschreckendes Beispiel, welches übersetzt bedeutet:

"Weil wir meinen, dass der MIetwagen zu teuer war, sind wir der Auffassung, der Geschädigte hätten den Wagen zurückgeben müssen." 

Mit dieser Begründung wird gekürzt, Geschädigtem und/oder Autovermieter bleibt nur der Weg zum Gericht.

Regulierungsschreiben der Württembergischen Versicherung ansehen

 

Autovermieter fordern eine Abkehr von der übergroßen Belastung mit Rundfunkgebühren

http://www.bav.de/presse/pressemeldungen/735-autovermieter-fordern-eine-abkehr-von-der-uebergrossen-belastung-mit-rundfunkgebuehren.html
 

HUK reguliert für Mietwagenkosten nur noch die Hälfte vom Nutzungsausfall?

Regulierungsschreiben (echt!) der HUK Coburg an einen Autovermieter, der seine Abrechnung bereits nach der BGH-Rechtsprechung geprüft hatte:

67 Euro für 4 Tage Gruppe 2

Mit der Begründung Fraunhofer ist nun alles möglich.

 

Zwölf neue "Anti-Fraunhofer"-Urteile und einhundert weitere Urteile in den letzten Tagen

In die Urteilsdatenbank sind aktuell zwölf neue"Anti-Fraunhofer"-Urteile eingestellt worden, darunter

- LG Ellwangen
- LG Chemnitz
- AG Duisburg
- AG Kaiserslautern
- AG Essen
- AG Waldshut-Tiengen
- LG Dresden
- LG Ansbach usw.

Sehen Sie dazu unter: http://urteile-network.de/urteilsdatenbank_bav 

Dort finden Sie auch weitere ca. 100 neue Urteile der verschiedensten Gerichte, die in den letzten zwei Wochen eingepflegt wurden. Insgesamt sind nun an die 700 Urteile enthalten, in denen die Gerichte Fraunhofer ablehnten.

 

Umsatzminus durch Flugverbote nach Island-Vulkan, dann zeitweilig hohe Nachfrage

Durch den Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull ist der Umsatz der Mietwagen-Anbieter zunächst einmal um einige Millionen Euro gesunken. Tausende Urlaubsreisende und ca. 80 Prozent der Geschäftsreisenden haben ihre Buchungen storniert. Das betraf mindestens ein Drittel aller reservierten Mieten während des Flugverbots.

Aufgrund der Flugausfälle hatten zahlreiche Mietwagen-Kunden ihr Urlaubsziel nicht erreicht. Und es ist nicht davon auszugehen, dass alle diese Kunden einen ebensolchen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt antreten werden, so werden Branchenkenner wie 'billiger-mietwagen' zitiert. Für Mietwagenkunden ist wichtig, dass sie sich auf eine Kulanz der Anbieter verlassen können. In den allermeisten Fällen kann bis zu einer festgelegten Frist vor Mietbeginn storniert werden.

Demgegenüber stand eine zeitweilige verstärkte Nachfrage an Knotenpunkten, die mit vielen Initiativen bedient wurde. Dazu wurden von einigen Anbietern die Fahrzeugflotten ausgeweitet und mittels der Fahrzeugdisposition dorthin geleitet, wo die Fahrzeuge benötigt wurden.

Es wurde darauf geachtet, jedem Kunden ein Fahrzeug zur Verfügug zu stellen. Die Vermieter waren nach kurzer Startphase nicht komplett ausgebucht, Nachfragen führten immer zum Erfolg.

 

XII ZR 117/08: Bundesgerichtshof bestätigt die Polizeiklausel in Automietverträgen

Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung XII ZR 117/08 vom 02.12.2009 die so genannte Polizeiklausel in Automietverträgen bestätigt und ein zweitinstanzliches Urteil des OLG Hamburg verworfen, wonach der Mieter dadurch unangemessen benachteiligt werde. Das bedeutet, dass die Mieter von Fahrzeugen, sofern die Mietbedingungen das verlangen, nach Unfällen die Polizei hinzuzuziehen haben, um die Umstände des Unfalles für den Halter/Autovermieter objektiv aufklären zu können.

Urteil ansehen

 

Datenbank für Urteile der Gerichte wegen Mietwagenkosten

Die Urteilsdatenbank unter http://urteile-network.de/urteilsdatenbank_bav/Suchmaske.php enthält nun fast 2.400 Urteile (Stand Mitte Juni 2010) nach Rechtsstreitigkeiten mit Kfz-Haftpflichtversicherern wegen zurückgehaltener Mietwagenkosten.

Darunter befinden sich ca. 800 Urteile, in denen die Abrechnung des Versicherers nach der Fraunhofer-Erhebung von Gerichten zurück gewiesen wurde.

Enthalten sind auch: ...

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LG Aachen spricht sich in zwei Entscheidungen gegen Fraunhofer und für den Pauschalaufschlag aus

LG Aachen 12 O 39/10 vom 11.03.2010 (und ähnlich 12 O 457/09).

 "Namentlich stehen sich als in Betracht kommende Schätzgrundlagen der Schwacke-Mietpreisspiegel und der Fraunhofer-AMP gegenüber. Beide unterscheiden sich in der Art und Weise der Datenerhebung und (dadurch bedingt) deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen.

Die Frage, welcher der beiden AMP zur Ermittlung des Normaltarifes heranzuziehen ist, ...

 

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Schadenmanagement: Betrugsgrenze überschritten?

Die Schreiben der Versicherer an Geschädigte haben sich seit dem Urteil VI ZR 53/09 von Oktober 2009 nicht wirklich verändert. Der BGH hatte formuliert, dass sich der Geschädigte nicht auf Preise verweisen lassen muss, die mit den Anbietern verhandelt wurden. Nur der Marktpreis ist für den Geschädigten von Bedeutung für die Frage, ob ihm ein Vorwurf der Verletzung der Pflicht zur Schadenminderung gemacht werden kann.

Dem Geschädigten werden jedoch von Versicherern auch heute noch Preise für die Anmietung von Ersatzfahrzeugen in Form von schriftlichen Listen mitgeteilt, die nie und nimmer Marktpreise für die notwendige Leistung darstellen können.

Bsp. Kravag aus 2010 mit 248 Euro pro Woche

Einen solchen Fall aus 2008/2009 möchten wir hiermit öffentlich machen. Die HUK macht dem Geschädigten gegenüber eine täuschende Behauptung (34,- Euro netto), woraufhin dieser auf die vermittelnde Hand des Versicherers eingeht. Es ist anzunehmen, dass der Mobilitätsbedarf zu seiner Zufriedenheit gedeckt wurde, aber die Abrechnung zwischen Versicherer und Vermieter fällt (nur für Nichtinformierte überraschend) sehr viel höher aus.

Der Vergleich mit den in Streit stehenden Listen zeigt nun auch noch zusätzlich die Fehlerhaftigkeit von Fraunhofer und die Korrektheit von Schwacke.

Schreiben an Geschädigten: 283 Euro; Zahlung HUK an Vermieter: 620 Euro; Fraunhofer: 255 Euro, Schwacke 607 Euro (jeweils brutto).

Vorgang ansehen

 

Ergänzend:

Die Überzeugungsarbeit beim Geschädigten erfolgt sehr häufig telefonisch direkt am Unfallort. Dabei muss das Vorgetragene sehr positiv klingen, um eine Zusage des Geschädigten zu erhalten. Die internen Anweisungen sind dementsprechend formuliert: "kein Risiko für den Kunden".

Arbeitsanweisung HUK

Geht der Kunde jedoch weder aufgrund der freundlichen Briefe, noch nach der Druckmassage am Telefon darauf ein, hat er ein Problem, dem er nur mit einem versierten Anwalt begegnen kann, siehe:

Kürzungsbegründungsschreiben der HUK

Die HUK ignoriert also völlig, dass der BGH mit VI ZR 53/09 "Versicherungspreisen" eine Absage erteilt hat.

Dass die Werte der Schwacke-Liste ganz gut stimmen und die Versicherungssonderpreise keine Marktpreise sein können, zeigt auch die Meldung zu OPEL-HUK-Preisen im Anschluss...

 

HUK schliesst Vereinbarung mit Opel

Die HUK Coburg ist unter vermietenden Raparaturbetrieben, Autohäusern und Vermietern als radikaler Kürzer von Mietwagenforderungen bekannt. Nach unten gibt es dabei keine Grenzen, so ist der Eindruck. Mit den ca. 1.500 Stationen der Opel-Betriebe unter der Marke OpelRent hat die HUK nun eine bemerkenswerte Preisvereinbarung getroffen.

Die Preistabelle enthält nach unserer Auffassung Werte, die viele seriöse Vermieter in Deutschland unter den dort dargestellten Bedingungen klaglos akzeptieren würden. So wird für eine Woche Gruppe 1 ein Betrag von 510 Euro zuzüglich einiger reduzierter Nebenkosten, bei gruppengleicher Anmietung und weiteren streitvermeidenden Bedingungen gezahlt. Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen!

Allen Anspruchstellern mit weniger in derTasche ist nun zu raten, den Gerichten diese Tabelle mit dem Hinweis vorzulegen, dass das Werte sind, die die HUK unstreitig anderen Anbietern zahlt.

Anschreiben Opel an seine Partner

HUK-Tableau Opel/Rent

 

Systematik des Schadenersatzanspruches bzgl. Mietwagenkosten

Sicher können nicht alle Aspekte der Mietwagenrechtsprechung in einem kleinen Schema dargestellt werden. Doch hier liefern wir einen Versuch, das Wichtigste zu erklären.


 

 

RA Fuchs, RA Pamer: "Mietwagenvermittlung durch den Versicherer", Schwacke-Schadenrecht 1-2009, Seite 36,37

Rechtsanwalt Fuchs, Rechtsanwalt Pamer: "Mietwagenvermittlung durch den Versicherer", Schwacke-Schadenrecht 1-2009, Seite 36,37

Inhalte auszugsweise:
- solange der Geschädigte noch nicht konkret disponiert hat, muss er ein konkretes, zumutbares und annahmefähiges Angebot beachten
- BGH bisher nur: keine Rückgabe bei Vermietung zu normalen Preisen, wenn wegen Kürze der noch zu erwartenden Mietdauer unzumutbar ...

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