Keine Aufzeichnungspflicht bei "Internen Fahrten" von Vermietern
Nach einer Information des Bundesverkehrsministriums ist eine Einigung mit den Bundesländern erfolgt, dass "interne Fahrten" von Autovermietern (bei Fahrzeugen, di eigentlich der Aufzeichnungspflicht mit dem Digitalen Tachografen unterliegenden) nicht aufzeichnungspflichtig sind, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.